GEZ-Gebühren – ist die Monopolstellung gerechtfertigt?
Für viele Bürger sind die GEZ-Gebühren ein Ärgernis. Nicht jeder besitzt ein TV, Radio oder Internet und wird trotzdem dazu aufgefordert, die monatliche Gebühr zu bezahlen. Wer nicht zahlt, der erhält schnell Besuch von einem GEZ-Vertreter. Warum ist das so und warum wird das System von der Regierung unterstützt?
Die Macht der GEZ
In den Anfängen diente es fast einem sozialen Projekt. Mit der Rundfunkgebühr sollten die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten unterstützt werden. Das war lange vor dem Privatfernsehen. Der Unterschied zu heute war damals logisch nachvollziehbar. Denn mit den GEZ-Beiträgen wurden die Unterhaltungssendungen und Filmproduktionen sowie der Betrieb der Sendeanstalten mitfinanziert. Der Gesetzgeber und der Bundesgerichtshof hatten keine Einwände erhoben und sehen die GEZ-Gebühr noch heute als verfassungszulässig an.
Damit erhält die GEZ eine Monopolstellung, von denen die Privatsender benachteiligt werden, so der allgemeine Tenor in der Branche und unter vielen Beitragszahlern. Heute generieren ARD, ZDF und ihre Co-Sender Werbeeinnahmen zusätzlich zu den GEZ-Gebühren eines jeden volljährigen Bürgers mit eigenem Hausstand. Pro Haushalt wird die GEZ-Gebühr nur einmal erhoben, Zweitwohnungen sind von der Gebühr befreit. Eine Befreiung können auch Personen erhalten, die ausschließlich vom ALG II, der Sozialhilfe oder Ersatzleistungen während der schulischen Bildungsphase leben.
Zur Abstimmung Die unglaubliche GEZ
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Pflichtbeitrag ohne Wahl
Wer ein Arbeitseinkommen oder Erwerbseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit erhält und einen eigenen Haushalt alleine oder mit anderen führt, ist zur Abgabe der GEZ-Gebühr gesetzlich verpflichtet. Unabhängig, ob ein Radio oder TV-Gerät im Haushalt vorhanden ist. Denn alleine die Möglichkeit, ein solches Gerät anschließen zu können reicht aus, die Zwangsabgabe begleichen zu müssen.
Werden die GEZ-Gebühren nicht gezahlt vom Verbraucher, dann ist das mit weiteren Kosten verbunden. Die GEZ schickt bei fehlenden Beitragszahlungen Mahnungen heraus. Die sind innerhalb der vorgegebenen Frist zu entrichten. Wer diese Pflicht nicht erfüllt, für den folgt ein Rechtsbescheid über das zuständige Amtsgericht. Wer es auf die Spitze treibt, dem droht gar ein Rechtsverfahren vor dem Amtsrichter.

Besuch durch Vertreter der GEZ
Mit unlauteren Mitteln versuchen Vertreter der GEZ die säumigen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Grundsätzlich handelt es sich dabei um keine Amtspersonen. Niemand, der die GEZ-Gebühren als Unrecht am Bürger ansieht, muss einen Vertreter der GEZ in seine Wohnräume lassen, um zu beweisen, dass keine Empfangsgeräte im Haushalt vorhanden sind. Des Weiteren hat ein Vertreter an der Tür kein Recht auf Akteneinsicht, ob die Angaben zu den sozialen Bezugsleistungen stimmen.
Im Notfall ist die Polizei zu verständigen, wenn sich ein GEZ-Vertreter als sehr aufdringlich erweist. Anschließend ist der GEZ der Vorfall zu schildern. Wenn die GEZ an den Angaben eines Beitragszahlers zweifelt, hat sie den Rechtsweg einzuleiten, um die Angaben zu prüfen.
Unfair oder gerecht – es bleibt eine Streitfrage
Während die einen nur eine Stunde im Monat die Dienste der öffentlichen Sender nutzen, werden sie von anderen mehrere Stunden täglich konsumiert. Alle zahlen die GEZ-Gebühren unabhängig der konsumierten Leistung. Es geht dabei um die Grundsatzdebatte, warum die öffentlichen Sender durch eine Zwangsgebühr gegenüber anderen Sendern übervorteilt werden. Schließlich gibt es auch keine Pflicht, eine Gebühr für Bezahlsender zu entrichten.
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Weg mit der GEZ und das sofort.
Deutsches StaatsTv.